Deutsches Leasingforum
Steuern und Recht => Wirtschaftsrecht => Thema gestartet von: Leasingforum-Administrator am 29. August 2017, 16:29:23
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Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber lediglich ein Andienungsrecht eingeräumt ist.
Details: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/2017/02/10/wirtschaftliches-eigentum-bei-sale-and-lease-back-gestaltungen/ (http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/2017/02/10/wirtschaftliches-eigentum-bei-sale-and-lease-back-gestaltungen/)
Quelle: PWC 10.2.2017
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