Deutsches Leasingforum
Leasingmarkt Aktuelles => News => Archiv => Thema gestartet von: Gerd Schäfer am 13. August 2013, 07:19:43
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BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2013, XI R 6/11
Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar - Kein Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
Leitsätze
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Das gesamte Urteil finden Sie hier : http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2013&anz=47&pos=4&nr=28324&linked=urt