Der BGH bestätigt die Wirksamkeit der Vorausabtretung zukünftiger Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers.
In Ergänzung seiner Entscheidung vom 14. 12. 1989 für einen Leasingvertrag über bewegliche Wirtschaftsgüter bestätigt der BGH diese Rechtsauffassung auch für unbewegliche Wirtschaftsgüter und auch nach der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung.
BGH 25. 04. 2013 IXZR62/12
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