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Steuern und Recht => Wirtschaftsrecht => Thema gestartet von: Leasingforum-Administrator am 18. Juni 2013, 15:30:20

Titel: Sicherheit für forfaitierende Kreditinstitute
Beitrag von: Leasingforum-Administrator am 18. Juni 2013, 15:30:20
Der BGH bestätigt die Wirksamkeit der Vorausabtretung zukünftiger Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers.
 
In Ergänzung seiner Entscheidung vom 14. 12. 1989 für einen Leasingvertrag über bewegliche Wirtschaftsgüter bestätigt der BGH diese Rechtsauffassung auch für unbewegliche Wirtschaftsgüter und auch nach der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung.
BGH 25. 04. 2013 IXZR62/12


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