BFH-Urteil vom 13. Oktober 2016 (IV R 33/13), veröffentlicht am 8. Februar 2017:
Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht,
wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit
ist und dem Leasinggeber lediglich ein Andienungsrecht eingeräumt ist.
Quelle: PWC
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