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Der Bundesfinanzhof ändert die Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen - keine nachträglichen Anschaffungskosten aus Bürgschaften im Insolvenzverfahren:  Az. IX R 36/15 vom 11.07.2017.

Unter dem Titel "Neues Kapitel aufgeschlagen, Konkretisierung folgt" finden Sie im Nachfolgenden Link eine detaillierte Ausführung des "Deutscher Anwalt Spiegel" zu diesem Thema:

http://www.deutscheranwaltspiegel.de/wp-content/uploads/2017/10/2_Otto_DAS_21_2017.pdf


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MaRisk - Umsetzung / 27.10.2017 neue MaRisk veröffentlicht
« Letzter Beitrag von Gerd Schäfer am 27. Oktober 2017, 17:46:40 »


Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken, kurz MaRisk, an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst. Darüber hinaus sind Erfahrungen in die Novelle eingeflossen, die BaFin und Deutsche Bundesbank bei der täglichen Aufsicht und bei Prüfungen gemacht haben. Wesentliche Neuerungen betreffen die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung.



https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1709_marisk_ba.html?nn=9021442
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Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b, § 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG
siehe BMF-Schreiben vom 06.10.2017:   IV C 6 - S 2145/07/10002 :019 2017/0224975
hier zu finden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-06-einkommensteuerliche-behandlung-der-aufwendungen-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1


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(Re-)Finanzierung / Verbriefung und Regulierung
« Letzter Beitrag von Leasingforum-Administrator am 05. Oktober 2017, 12:59:21 »
Was ist eine Verbriefung? Der Begriff "Verbriefung" ist rechtlich definiert. Die erste deutsche Definition findet man in dem Rundschreiben 4/97 der BaFin, später in Basel II und im KWG sowie aktuell in der CRR, Art. 4 Abs. 61:

"Verbriefung (ist) ein Geschäft oder eine Struktur, durch das bzw. die das mit einer Risikoposition oder einem Pool von Risikopositionen verbundene Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird, und das bzw. die folgende Merkmale aufweist:

a) die im Rahmen des Geschäfts oder der Struktur getätigten Zahlungen hängen von der Wertentwicklung der Risikoposition oder des Pools von Risikopositionen ab;
b) die Rangfolge der Tranchen entscheidet über die Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion oder der Struktur."

Was das im Einzelnen bedeutet:
Lesen Sie dazu den Fachbericht der TSI unter https://www.true-sale-international.de/abs-regulierung/verbriefung-und-regulierung/


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Nach zwei Jahren Übergangsfrist wird am 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam.
Sie löst die bisherigen europäischen und nationalen Datenschutzgesetze ab.
Die DSGVO hat Anwendungsvorrang vor jedem nationalen Gesetz.
Obwohl sie auch nationale Öffnungsklauseln beinhaltet, legt sie doch den datenschutzrechtlichen Rahmen fest, in dem sich die nationalen Gesetzte bewegen müssen.
Das alte Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) wird daher zeitgleich durch das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680″, kurz „DSAnpUG-EU“  bzw. "BDSG neu" ersetzt.

Auch und gerade die Finanzbranche muss die damit zusammenhängenden Anpassungen im Datenschutz im Blick behalten.
(siehe dazu auch den Fachartikel: https://www.it-finanzmagazin.de/eu-dsgvo-2017-letzte-chance-auf-compliance-fuer-banken-und-versicherer-46019/)
Es ist nicht mehr viel Zeit für die Umsetzung der Anpassungen.
Der IT-Branchenverband BITKOM hat in einer aktuellen Erhebung festgestellt, dass erst ca. 13 % der deutschen Unternehmen hier schon tätig geworden sind und jedes Dritte Unternehem noch erheblichen Handlungsbedarf hat (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Unternehmen-hat-sich-noch-nicht-mit-der-Datenschutzgrundverordnung-beschaeftigt.html).
Es bleibt also noch viel zu tun...



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News / VERSCHOBEN: BGH Zulässigkeit Verkauf gebrauchter Software
« Letzter Beitrag von Leasingforum-Administrator am 05. Oktober 2017, 12:18:19 »
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News / VERSCHOBEN: Zweifel an Zurechnung von Leasingaufwendungen
« Letzter Beitrag von Leasingforum-Administrator am 05. Oktober 2017, 12:17:47 »
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