Autor Thema: IFRS 16 (Leasingverhältnisse) - Auswirkungen auf die nationale Rechnungslegung  (Gelesen 5393 mal)

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IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar. Ziel ist es sicherzustellen, dass die von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung gestellten Informationen ein getreues Bild der Transaktionen vermitteln. Dieser Standard ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Was mit der Einführung von IFRS 16 hinsichtlich Leasing zu beachten ist und welche Auswirkungen dies auf die nationale Rechnungslegung hat, behandelt dieses Kapitel.

Änderungen durch IFRS 16
Ab dem Geschäftsjahr 2019 müssen IFRS-Bilanzierer ihre sämtlichen Leasingverbindlichkeiten als Schulden in der Bilanz ausweisen. Es sind ein Nutzungsrecht und eine anteilige Verbindlichkeit zu bilanzieren. Leasing wird künftig wie eine Finanzierung gesehen. Bisher war eine Buchung im Aufwand möglich. Ein Wahlrecht dazu besteht nur noch bei geringwertigen Gegenständen (< 5.000 US-Dollar) und bei Laufzeiten von bis zu 12 Monaten, weil bei solchen Verträgen der Aufwand für eine Bilanzierung zu hoch wäre.

Das Ende der Bilanzkosmetik
Die Neuregelung soll eine weit verbreite Bilanzkosmetik beenden. Nach Berechnungen des International Accounting Standards Board (IASB) haben allein börsennotierte Unternehmen Leasingverpflichtungen in Höhe von 3,3 Mrd. USD, von denen rund 85 Prozent nicht in den Bilanzen gezeigt werden, sondern nur als Hinweis im Anhang. Von den Änderungen verspricht sich das IASB mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse.
Ich möchte einmal in einem Flugzeug fliegen, das in der Bilanz seiner Airline auch enthalten ist.
(Sir David Tweedie, ehemaliger Vorsitzende des International Accounting Standards Board IASB)

Auswirkungen von IFRS 16
Aus den neuen Vorschriften resultiert beim Jahresabschluss ein Anstieg der Aktiva und Passiva - es findet eine Bilanzverlängerung statt. Es steigt der Verschuldungsgrad bzw. es sinkt die Eigenkapitalquote. In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich dagegen ein höheres EBIT - der Zinsaufwand wird hier nicht mehr abgebildet – und schließlich ein höheres EBITDA, denn dieses wird vom bisherigen Leasingaufwand vollständig entlastet. Bei Unternehmen mit geleasten hochwertigen Gütern – vor allem Immobilien und Fahrzeugen – entstehen diese Effekte natürlich insbesondere.
Auswirkungen für HGB-Bilanzierer: Banken beurteilen Unternehmen nicht mit zweierlei Maß
In Deutschland wurde bzw. wird das Leasing mit dem Vorteil der „Bilanzneutralität“ beworben. Diese führe zu einer deutlichen Verbesserung wichtiger Bilanzrelationen, insbesondere der Eigenkapitalquote, heißt es in den Veröffentlichungen von Leasinggesellschaften. Mit anderen Worten: Es lassen sich hohe Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen „verstecken“. Nun aber weht ein anderer Wind. Die Banken bzw. Bankengruppen in Deutschland beurteilen alle Unternehmen - unabhängig von deren Rechnungslegungsstandard - grundsätzlich jeweils mit demselben internen Ratingmodell. Nach der Anpassung an IFRS 16 sind Auswirkungen auf das Rating von HGB-Bilanzierern induziert. In einer Studie der HSH Nordbank (Studie IFSR 16, 09/2017) heißt es dazu: „Auch HGB-bilanzierende Unternehmen müssen sich im Zuge der IFRS 16-Einführung auf umfangreichere Berichtswünsche ihrer Bankpartner einstellen. Diese haben in ihren Ratingsystemen künftig mit den divergierenden Bilanzierungsstandards umzugehen. Daraus resultierende Ratingveränderungen können die Folge sein. IFRS 16 kann damit mittelbar auch HGB-bilanzierende Unternehmen treffen.“
„Es gibt Sekundäreffekte, weil Banken und Ratingagenturen die neuen Regeln anwenden. Und Investoren werden sich bevorzugt denjenigen Unternehmen zuwenden, die ihre wirtschaftliche Verfassung nach einem klaren, etablierten Schema transparent machen und nicht im kleingedruckten Anhang“, betont auch Christoph Gruss, bei PwC Deutschland Partner für Capital Markets & Accounting Advisory Services und Accounting Change.

Das „amerikanische Modell“ – Leasing nach IFRS-Verständnis
Die USA gelten als Ursprungsland des Leasings; hier wurden Mitte der 1930er Jahre erstmals Mietgeschäfte mit Lastwagen gemacht. Wenn es darum geht, die Legitimität und den Nutzen von Leasingprodukten zu begründen, werden oft Vergleiche mit den USA herangezogen. Das Brot- und Butter-Produkt der deutschen Leasingbranche – das Full-Service-Leasing – sucht man in der USA vergeblich. Amerikanische Firmen setzen auf das Transparenzprinzip. Es werden Produkte bevorzugt, bei denen die laufenden Kosten detailliert auf Dollar und Cent ausgewiesen werden und die ihnen eine optimale Steuerung der TCO (Total Cost of Ownership) ermöglichen. Eine Konsequenz von IFRS 16 berücksichtigt genau dies: die Trennung von Leasing und Services.

Finance Lease: strikte Trennung von Finanzierung und Dienstleistungen
Es erfolgt eine strikte Trennung von – bilanzierter - Finanzierung und – im Aufwand verbuchter - Dienstleistungen. Dieses Finance-Lease zählt zu den ältesten Leasingprodukten in der USA. Es wird seit über 50 Jahren nahezu unverändert angeboten. Bei ihm kann der Leasingnehmer die Finanzierungsdauer der Nutzung des Fahrzeugs flexibel anpassen. Bei Vertragsende rechnet der Leasinggeber den Erlös aus dem Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs mit dem verbliebenen Buchwert auf. Der Gewinn wird bei der Abrechnung dem Leasingnehmer gutgeschrieben. Sollte der Buchwert oberhalb Marktwertes liegen, wird das Fahrzeug zu einem etwas späteren Zeitpunkt durch Profis vermarktet. Mit Blick auf die neuen IFRS-Regeln und dem generell steigenden Interesse deutscher Unternehmen an transparenten Lösungen bietet ARI Fleet sein Finance-Lease-Konzept („Flex-Lease“) seit Ende 2017 erstmals auch hierzulande an.

Konsequenz aus IFRS 16: Trennung von Leasing und Services
Als zu bilanzierende Leasingverbindlichkeiten definiert IFRS 16 „Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht“. Folglich zählen Services bzw. Dienstleistungen wie sie in Full-Service-Leasingverträgen enthalten sind, nicht dazu. Sie sind grundsätzlich vom Leasing zu trennen und - wie bisher – in der Gewinn- und Verlustrechnung zu buchen. Die HSH Nordbank empfiehlt auch HGB-Bilanzierern, im Anhang eine Separierung der in den Leasingraten gegebenenfalls enthaltenen Service-Entgelte vorzunehmen.

Praxis-Hinweis: Kosteneinsparungen als Nebeneffekt

Eine strikte Trennung von Finanzierung und Services bei Leasingverträgen schafft nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit und damit eine höhere Akzeptanz bei internationalen Investoren. Sie schafft auch mehr Kostentransparenz und eröffnet dadurch auch Einsparmöglichkeiten. Nach Berechnungen von Experten lassen sich allein bei den Dienstleistungen Einsparungen von 5 % bis 10 % erzielen. Durch eine Umstellung auf ein „Open-End“-Leasingmodell sind Einsparungen von weiteren 10 % möglich. Im Gegensatz zum gängigen Closed-end-Model mit fester Laufzeit und Kilometerabrechnung wird der Restwert nicht aufgrund grober Annahmen fixiert, sondern er ergibt sich aus dem fairen Weitervermarktungserlös bei Vertragsende.

Quelle: Haufe Online / https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/ifrs-oder-hgb-eine-entscheidungshilfe/ifrs-16-und-dessen-auswirkungen-auf-die-nationale-rechnungslegung_186_448516.html


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