Autor Thema: Erfordernis der Zustimmung der GmbH-Gesellschafter bei bedeutsamen Geschäften  (Gelesen 4788 mal)

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Holen Geschäftsführer bei außergewöhnlichen Geschäften nicht die Zustimmung der Gesellschafter ein, droht die Unwirksamkeit des Geschäfts.
Dies ist eines der Erfordernisse des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung, welches laut BGH auch in der Liquidation fortbesteht (siehe dazu Urteil des BGH vom 08.01.2019, Az. II ZR 364/18).

Detaillierte Erläuterungen sind hier zu finden:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/zustimmung-der-gmbh-gesellschafter-bei-bedeutsamen-geschaeften_210_488194.html

Quelle: haufe.de 15.04.2019 / Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Freiburg


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