Autor Thema: Firmenwagen für Ehegatten  (Gelesen 4530 mal)

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Firmenwagen für Ehegatten
« am: 25. April 2019, 10:40:07 »
Neues Urteil zu Firmenwagen für Ehegatten

Grundsätzlich können Unternehmer Familienangehörige als Arbeitnehmer beschäftigen und Aufwendungen wie einen Firmenwagen als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Bei Gestaltungen unter nahen Angehörigen ist jedoch Vorsicht geboten. Diese müssen der „Fremdüblichkeit“ entsprechen, damit sie steuerlich anerkannt werden, also so aussehen, als wären sie mit fremden Dritten ausgehandelt. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem „Mini-job“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten als fremdunüblich eingestuft und das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt (Az. X R 44–45/17).

Im Streitfall beschäftigte der gewerblich tätige Kläger seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden bei einem Monatslohn von 400 Euro. Er überließ ihr einen Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung. Den darin liegenden geldwerten Vorteil rechnete er auf den monatlichen Lohnanspruch an und zog seinerseits den vereinbarten Arbeitslohn als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab. Dies lehnte der BFH ab: Eine uneingeschränkte und selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung eines Firmenwagens für Privatfahrten an einen familienfremden „Minijobber“ werde üblicherweise nicht vereinbart. Daher sollte eine Kilometerbegrenzung für die privaten Fahrten beziehungsweise eine Zuzahlung bei Überschreitung der Kilometergrenze schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert werden.

Quelle: Sixten Abeling / Redakteur „Der Betrieb“ / April 2019


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