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KWG = Kreditwesengesetz
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Die Regulierungen des Kreditwesengesetz betreffen Institute und Institutsgruppen. Mit Instituten sind in diesem Fall Kreditinstitute , Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen gemeint.
Die Hauptaufgaben des KWG in Deutschland sind
1. Die Wahrung und Erhaltung einer funktionierenden Kreditwirtschaft
2. Der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen
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