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KWG = Kreditwesengesetz

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Die Regulierungen des Kreditwesengesetz betreffen Institute und Institutsgruppen. Mit Instituten sind in diesem Fall Kreditinstitute , Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen gemeint.

Die Hauptaufgaben des KWG in Deutschland sind

1.   Die Wahrung und Erhaltung einer funktionierenden Kreditwirtschaft
2.   Der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen

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