Autor Thema: MA Risk  (Gelesen 8183 mal)

Offline Marius G.

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MA Risk
« am: 24. Februar 2012, 17:40:56 »
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mir wünschen, dass man hier eine Diskussion führen kann und darüber hinaus auch wichtige Ratschläge erhält. Falls es andere Foren gibt, also nicht die Bundesverbände, wäre ich für einen Tipp dankbar!

Ich lese jüngst in der Zeitung, dass einzelne Sparkassen keine Kredite merh vergeben dürfen wegen mangelder Kreditriskobetrachtung und hörte mehrfach von einer den Volksbanken nahe stehenden, sehr großen Leasing Firma, dass die ihr Risikomanagement nicht in den Griff bekommen.

Ich habe zwei Leasing Gesellschaften, mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wir sind 4 bis gelegentlich 5 Personen, die hier arbeiten, und wenn wir alle Auflagen der Bafin, und ich bin mir nicht sicher, dass ich alle kenne, erfüllen sollen, dann kann ich sicher eine Person einstellen, die sich ausschließlich um MA Risk, Geldwäsche, Bundesbank, Rundschreiben, Meldewesen, Zuarbeit für den Wirtschaftsprüfer, BaFin und und und kümmert. Neben den fast 50.000 € für meinen WP (für beide Leasing Firmen) muß ich dann nochmals ein Jahresgehalt investieren, ohne auch nur einen einzigen Leasingvertrag zusätzlich abzuschließen.

Und kann mir jemand eine Person nennen, die die gesamten Anforderungen gemäß KWG dann auch alleine umsetzen kann, also qualifiziert genug dazu ist und Leasing versteht?

Ich will ja gar nicht von den großen Banken sprechen, die uns hunderte von Milliarden kosten, weil diese offensichtlich bei der Kreditvergabe eine ungenügende bis völlig verfehlte Risikobetrachtung hinsichtliche Ihrer Kreditausfallrisiken gemacht haben, und das trotz der seit Jahren bestehenden Aufsicht durch Bundebank und BaFin!!

Wenn aber hinzukommt, dass selbst Sparkassen (Sparkassen Südholstein, Nord-Ostsee und die Spar- und Leihkasse zu Bredstedt AG) und große Leasing Firmen das Risikomanagement nicht umsetzen können, die alle sicher mit einem ordentlichen Personlapolster ausgestattet sind, wie soll ein 4 Personen Betrieb dies stemmen?

Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Versagt nicht die viel gepriesene Aufsicht vollumfänglich?

Ich kenne in meinem Umfeld mehrere Leasing Unternehmen, die wie ich seit Jahren im Markt sind, im Gegensatz zu mir aber auf die Zulassung pfeiffen. Einen Kollegen (63) darauf angesprochen, was passiert, wenn die Bafin ihn kontrolliert, sagte er mir: "Ja und, dann mach ich den Laden zu, schmeiß meine fünf Leute raus und setze mich zu Ruhe; laufende Verträge lasse ich dann auslaufen. Aber bis die Schnarchnasen aus Bonn mich finden, dauert das 20 Jahre und wenn ich dann noch lebe, mach ich mir Gedanken darüber."

Ich fühle mich ein wenig wie der Dumme und bemerke, wie Anforderungen und Kosten aus dem Ruder laufen, ohne Nutzen für mich und meine Firma. Wenn ich pleite gehe, kommt keine Bunderegierung und sagt:" Lieber Marius, hast ein Fehlerle gemacht, bist aber systemrelevant, daher helfen wir Dir mit ein paar Millionen..." Bei mir kommt meine Bank und wenn die Bank dann all mein Hab und Gut zwangsversteigert und sich der Gerichtsvollzieher den Rest unter den Nagel gerissen hat, hinterläßt meine Leasinggesellschaft eine Lücke, die sie vollkommen ersetzt. Soweit zur Systemrelevanz.

Wenn sich einige hundert Leasing-Unternehmen, nehmen wir die 150 bis 200 großen mal aus, sich zusammenschließen und eine eigene Lobby bilden, dann muss das doch möglich sein, Erleichterungen für kleine bis mittlere Leasing Firmen auch politisch durchsetzen zu können.

Ich würde mich freuen, wenn hier Unterstützung, Anregung und konstruktive Kritik kommt.

Beste Grüße
Marius
« Letzte Änderung: 24. Februar 2012, 17:51:02 von Marius G. »

Offline Gerd Schäfer

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Re:MA Risk
« Antwort #1 am: 28. Februar 2012, 12:13:06 »
Hallo Marius G,

Anfang 2010 habe ich eine Leasinggesellschaft in Gründung in Ihrer Gründungsphase begleitet ( Zulassungsantrag § 32 KWG )

Die Übergangsfristen § 64 KWG können Sie nicht mehr in Anspruch nehmen.


Gerne stelle Kontakt zu einem Berater her der Sie bei Ihrem §32 Antrag unterstützt.

Denkbar wäre auch eine ausschließliche Tätigkeit als "Vermittler" - aktives Geschäft können Sie ohne BaFin Zulassung nicht mehr betreiben. Auch für den Verkauf Ihres Bestandes könnte ich Ihnen einen Ansprechpartner ( per mail ) benennen.

Gerd Schäfer

Offline Marius G.

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Re:MA Risk
« Antwort #2 am: 06. März 2012, 07:12:03 »
Guten Morgen Herr Schäfer,
leider kontten Sie meine Frage nicht beantworten; ich habe beide Leasing Firmen zugelassen, daher auch die hohen Kosten für den WP.
Sind Sie hier der Seiten Inhaber? Sie scheinen ja alles zu wissen!
MfG
M.

Offline Gerd Schäfer

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Re:MA Risk
« Antwort #3 am: 06. März 2012, 15:08:09 »
Hallo Marius G.

bitte googeln Sie einmal "MaRisk Leasing"

In dem FLF Artikel ( 6/2009 ) beschreiben die Dres. Pytlik, Mücke und Pföstl die MaRisk als eine zentrale Herausforderung für Leasinggesellschaften.

"Die MaRisk sind grundsätzlich von jeder Leasing-Gesellschaft zu erfüllen. Die konkrete Umsetzung richtet sich hingegen nach dem zentralen Grundsatz der doppelten Proportionalität. Dieser Grundsatz trägt der heterogenen Struktur des Finanzsektors in Deutschland Rechnung. Einerseits ermöglicht er die Umsetzung der Anforderungen in Abhängigkeit der Institutsgröße sowie unter Beachtung von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte. Zahlreiche Öffnungsklauseln lassen eine vereinfachte und pragmatische Umsetzung der Mindestanforderungen zu."

Gerade kleine Leasinggesellschaften können einige Öffnungsklauseln nutzen. Im einzelnen sollten Sie diese mit Ihrem Wirtschaftsprüfer abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Schäfer