Autor Thema: Insolvenzanfechtung – Bei Stundungsvereinbarungen mit Leasingnehmern zu beachten  (Gelesen 5070 mal)

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Der LG hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des LN/MK durch die Stundungsvereinbarung nachträglich entfallen ist.
 
Die Kenntnis des LG von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer vom LN/MK ordnungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung.
 
BGH 06. 12. 2012 IX-ZR 3/12
 
Anmerkung:
In praxi sollte vor Abschluss einer Stundungsvereinbarung mit rückständigen LN/MK deren Zahlungsfähigkeit geprüft werden, da der Insolvenzverwalter sonst rückwirkend von einem Benachteiligungsvorsatz gegenüber anderen Gläubigern ausgehen kann. Im entschiedenen Fall wurde der Insolvenzantrag am 25. 07. 2005 gestellt, vom Verwalter Zahlungen des Schuldners ab dem 06. 07. 2004 vom Gläubiger zurückgefordert – lt. BGH zu Recht



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