Deutsches Leasingforum
Steuern und Recht => Steuern => Thema gestartet von: Leasingforum-Administrator am 11. September 2013, 10:54:34
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Wenn bei einer früheren Transaktion innerhalb der Lieferkette des beschafften Gegenstandes Unregelmäßigkeiten im Bezug auf die MWSt.-Vorschriften aufgetreten sind, kann dies nicht zum Versagen des Vorsteuerabzuges führen, wenn der Käufer davon nichts wusste oder nichts hätte wissen können.
(EuGH-Beschluss vom 16. 05. 2013 – Rs. C-444/12)
Dies ist für die Leasingbranche wichtig, da eine Leasinggesellschaft naturgemäß ständig Rechnungen ausgleicht, deren Hintergrund sie nicht kennen kann.
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