Der Bundesfinanzhof ändert die Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen - keine nachträglichen Anschaffungskosten aus Bürgschaften im Insolvenzverfahren: Az. IX R 36/15 vom 11.07.2017.
Unter dem Titel "Neues Kapitel aufgeschlagen, Konkretisierung folgt" finden Sie im Nachfolgenden Link eine detaillierte Ausführung des "Deutscher Anwalt Spiegel" zu diesem Thema:
http://www.deutscheranwaltspiegel.de/wp-content/uploads/2017/10/2_Otto_DAS_21_2017.pdfEine Info Ihres Leasingforum Teams