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Steuern und Recht => Wirtschaftsrecht => Thema gestartet von: Leasingforum-Administrator am 18. April 2019, 10:01:13

Titel: Erfordernis der Zustimmung der GmbH-Gesellschafter bei bedeutsamen Geschäften
Beitrag von: Leasingforum-Administrator am 18. April 2019, 10:01:13
Holen Geschäftsführer bei außergewöhnlichen Geschäften nicht die Zustimmung der Gesellschafter ein, droht die Unwirksamkeit des Geschäfts.
Dies ist eines der Erfordernisse des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung, welches laut BGH auch in der Liquidation fortbesteht (siehe dazu Urteil des BGH vom 08.01.2019, Az. II ZR 364/18).

Detaillierte Erläuterungen sind hier zu finden:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/zustimmung-der-gmbh-gesellschafter-bei-bedeutsamen-geschaeften_210_488194.html (https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/zustimmung-der-gmbh-gesellschafter-bei-bedeutsamen-geschaeften_210_488194.html)

Quelle: haufe.de 15.04.2019 / Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Freiburg


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