Deutsches Leasingforum

Steuern und Recht => Steuern => Thema gestartet von: Leasingforum-Administrator am 17. September 2013, 18:53:42

Titel: Zum Umfang der GewSt.-Hinzurechnung bei Immobilienleasingverträgen
Beitrag von: Leasingforum-Administrator am 17. September 2013, 18:53:42
Neben der im Zuge der Unternehmenssteuerreform festgelegten anteiligen Zurechnung der Leasingraten bei der GewSt. legt die Finanzverwaltung nunmehr fest, dass auch alle sonstigen Aufwendungen des Leasingnehmers, z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Versicherung etc, die über die gesetzlichen Verpflichtungen gem. § 582 ff BGB hinausgehen, der Leasingrate und somit anteilig der GewSt. hinzugerechnet werden.
(OFD NRW Verfügung vom 02. 09. 2013 G1422-2013/0022)


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Titel: Re:Zum Umfang der GewSt.-Hinzurechnung bei Immobilienleasingverträgen
Beitrag von: Hr. R. Klein am 17. September 2013, 18:56:46
Wieder so ein klarer Fall von Behördenwillkür!  
Denn die Begründung für die Hinzurechnung  lag in dem Zinsanteil, der in Leasingraten enthalten sein soll.
Mir kann jedoch kein Mensch erklären, welcher Zinsanteil in den vorgenannten Aufwendungen enthalten ist.