Autor Thema: Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen  (Gelesen 2184 mal)

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Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen - BFH-Beschluss vom 15. November 2022, VII R 23/19

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen.
(Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2019, Az: 12 K 620/15)

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.04.2019 - 12 K 620/15 wird vom BFH VII. Senat als unbegründet zurückgewiesen.

Details dazu sind hier zu finden: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310065/



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