Autor Thema: MaRisk (BA) = Mindestanforderung an das Risikomanagement  (Gelesen 8088 mal)

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Hierbei handelt es sich um Schreiben der BaFin, die seit Ende 2005 erstmals veröffentlicht wurden und eine Manifestation des Risikomanagements bei deutschen Kreditinstituten darstellen.
Das MaRisk Schreiben ist in zwei Teile gesplittet. Im ersten Teil befinden sich grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Im zweiten Teil hingegen befasst sich das Schreiben mit präzisen Anforderungen an die Organisation bzw. die Prozesse für das Management und Controlling, wie zum Beispiel Liquiditätsrisiken oder Marktpreisrisiken. Des Weiteren werden in diesem Teil der Rahmen für das Outsourcing und die Ausgestaltung der internen Revision vorgegeben. Hierbei konkretisieren die MaRisk den § 25 KWG (Kreditwesengesetz) sowie die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel 2 geregelten Eigenkapitalvorschriften ins deutsche Recht. Diese Verwaltungsvorschriften stellen eine Obhut der deutschen Aufsicht gegenüber den Finanzinstituten bzw. den Versicherungen dar.

Somit ist die MaRisk faktisch eine verbindliche Auslegung des § 25 a Abs. 1 KWG.