Autor Thema: Zum Umfang der GewSt.-Hinzurechnung bei Immobilienleasingverträgen  (Gelesen 5852 mal)

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Neben der im Zuge der Unternehmenssteuerreform festgelegten anteiligen Zurechnung der Leasingraten bei der GewSt. legt die Finanzverwaltung nunmehr fest, dass auch alle sonstigen Aufwendungen des Leasingnehmers, z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Versicherung etc, die über die gesetzlichen Verpflichtungen gem. § 582 ff BGB hinausgehen, der Leasingrate und somit anteilig der GewSt. hinzugerechnet werden.
(OFD NRW Verfügung vom 02. 09. 2013 G1422-2013/0022)


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Offline Hr. R. Klein

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Re:Zum Umfang der GewSt.-Hinzurechnung bei Immobilienleasingverträgen
« Antwort #1 am: 17. September 2013, 18:56:46 »
Wieder so ein klarer Fall von Behördenwillkür!  
Denn die Begründung für die Hinzurechnung  lag in dem Zinsanteil, der in Leasingraten enthalten sein soll.
Mir kann jedoch kein Mensch erklären, welcher Zinsanteil in den vorgenannten Aufwendungen enthalten ist.
« Letzte Änderung: 17. September 2013, 18:59:00 von Hr. R. Klein »