Autor Thema: Wirtschaftliches Eigentum bei Sale-and-lease-back-Gestaltungen  (Gelesen 4924 mal)

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Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber lediglich ein Andienungsrecht eingeräumt ist.

Details: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/2017/02/10/wirtschaftliches-eigentum-bei-sale-and-lease-back-gestaltungen/

Quelle:  PWC 10.2.2017


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