Autor Thema: Umsatzsteuer: Sale-and-lease-back als sonstige Leistung  (Gelesen 4961 mal)

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Mit Urteil vom 6. April 2016, V R 12/15, hat der BFH entschieden,
dass Sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und
Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und
Leasingnehmers zu einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung des
Leasinggebers führen können. Die Finanzverwaltung schließt sich
dem richterlichen Verdikt nun offiziell an.
Abweichend von den bisher üblichen Sale-and-lease-back-Vertragsgestaltungen
handelt es sich dann nicht um eine steuerfreie Gewährung eines Kredits,
wenn die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch den Käufer und
Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Verkäufers und
Leasingnehmers finanziert wird. Hierin ist eine sonstige steuerpflichtige
Leistung des Käufers und Leasinggebers zu sehen, dessen Schwerpunkt
in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt.
Diesen Grundsätzen schließt sich die Finanzverwaltung an und hat ihren
Umsatzsteuer-Anwendungserlass diesbezüglich ergänzt.

Fundstelle:
BMF-Schreiben vom 3. Februar 2017 (III C 2 – S 7100/07/10031 :006)


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