Autor Thema: Bitte um Ratenzahlung ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners  (Gelesen 6280 mal)

Offline Leasingforum-Administrator

  • Administrator
  • Jr. Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 74
Die Bitte um Ratenzahlung ist als solche kein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, wenn sie sich im Rahmen der Geschäftsgepflogenheiten hält.
Sie kann auf verschiedenen Gründen beruhen.
Ein Indiz –wie vor- ist sie dann, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten anders nicht begleichen zu können.

(BGH, Beschluss vom 16. 04. 2015 IX ZR 6/14)

Dieser Beschluss ist deshalb bemerkenswert, weil vereinbarte Ratenzahlungen –auch bei Leasingverbindlichkeiten- von Insolvenzverwaltern gerne dazu benutzt werden, Gelder vom Leasinggeber zurück zu fordern.


Eine Info Ihres Leasingforum Teams
« Letzte Änderung: 07. Mai 2015, 09:37:11 von Leasingforum-Administrator »